Der Notar ist ein öffentlicher Beamter und muss als solcher die Bedingung der absoluten Unparteilichkeit gegenüber den Parteien erfüllen. Er muss frei sein seine Funktion unabhängig auszuüben, ohne Bindung an Personen, die seine Unparteilichkeit zum Nachteil der schwächeren Vertragspartei oder der okkasionellen Kunden beeinflussen könnten.
Die Wahl des Notars darf daher weder von außerhalb der Rechtshandlung stehenden Personen (wie z.B. Immobilienmakler, Kreditmakler), noch von der Vertragspartei, welche nicht die Kosten trägt (wie z.B. Banken, Bauunternehmen), vorgeschrieben werden. Der notarielle Ehrenkodex verbietet aus den oben dargelegten Gründen der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit jede Form einer “Vereinbarung” zwischen dem Notar und anderen Subjekten.
Die Benennung des Notars kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Andernfalls ist die Wahl der Partei überlassen, die die entsprechenden Kosten und Gebühren zu tragen hat (z.B. dem Käufer in einem Kaufvertrag, dem Kreditnehmer in einem Darlehensvertrag). Der Käufer soll eine direkte Beziehung zum Notar haben, damit eine ordnungsgemäße Planung gewährleistet, Steuerfragen gelöst und der Kauf mit angemessener professioneller Unterstützung geschützt wird. Dem Verkäufer und der Agentur reicht es aus, dass die korrekte Zahlung des Kaufpreises und der Agenturkommission überprüft wird. Dem Käufer hingegen muss die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seines Kaufs, das Nichtvorhandensein von Hypotheken und anderen Beeinträchtigungen, die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften gewährleistet werden. Es ist somit zu vermeiden, dass die Wahl des Notars vom Verkäufer oder der Immobilienagentur auferlegt wird, da etwaige Interessenskonflikte mit diesen Parteien auftreten könnten.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es dem Bauunternehmen, dem Immobilienmakler oder der Bank untersagt ist, den Namen eines Notars anzugeben: eine solche Angabe kann in der Tat dazu dienen, Zeit und Kosten zu sparen, wenn beispielsweise ein bestimmter Notar bereits im Besitz aller für die Erstellung der Urkunde erforderlichen Unterlagen ist. Wichtig ist jedoch, dass dieser Hinweis nur ein Vorschlag bleibt, und dass es der Partei, die die notariellen Kosten trägt (insbesondere, wenn die Vertragspartei schwach oder okkasionell ist), absolut frei bleibt, eine andere Wahl zu treffen.


